Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 28.08.1984

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2036
OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83 (https://dejure.org/1984,2036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83 (https://dejure.org/1984,2036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - 1 Ss 147/83 (https://dejure.org/1984,2036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berichterstatter-Vortrag; Verlesung des erstinstanzlichen Urteils; Gesetzesverletzung; Berufungsurteil

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 517
  • MDR 1985, 605
  • NStZ 1985, 379
  • Rpfleger 1985, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes -

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
    Demgemäß hat der BGH die Verlesung des Anklagesatzes auch für ein so wesentliches Verfahrenserfordernis gehalten, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (BGH NJW 1982, 1057 [hier: IV (455) 95 b];.

    Anhaltspunkte, nach denen dieser Zweifel für ausgeräumt zu halten gewesen wäre, hat der Senat dem Sitzungsprotokoll (vgl. BGH NJW 1982, 1057 [hier: IV (455) 95 b]..) nicht zu entnehmen vermocht.

  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
    Zwar ist diesen - aus anderen Erwägungen - in ertsinstanzlichen Verfahren das Ermittlungsergebnis der Anklage vorzuenthalten (BGHSt 13, 73 ..); jedoch werden sie vor Eintritt in die Verhandlung zur Sache jedenfalls durch die Verlesung des Anklagesatzes (§ 243 Abs. 2 StPO ) über den Gegenstand des Verfahrens unterrichtet.
  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84

    Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
    NStZ 1984, 521 ).
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

    In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, wie lang die Bewährungszeit im Verhältnis zur erkannten Strafe festzusetzen und welche Weisungen und Auflagen erforderlich erscheinen, wobei insbesondere hinsichtlich der Weisungen und Auflagen die persönliche und wirtschaftliche Situation des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung maßgebend ist (so auch OLG Frankfurt, Strafverteidiger 83, 24; LG Kempten, NJW 78, 839, 840; LG Osnabrück, NStZ 85, 379; LG Freiburg, MDR 92, 798).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85

    Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines

    Auch sie sollen Grundlagen für Schuld- und Strafausspruch erbringen (KHR 7. Aufl. § 338 StPO Rdnr. 55; OLG Stuttgart, Die Justiz 1964, 172; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 85, 379).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 1 Ws 201/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2330
OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 1 Ws 201/84 (https://dejure.org/1984,2330)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.08.1984 - 1 Ws 201/84 (https://dejure.org/1984,2330)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. August 1984 - 1 Ws 201/84 (https://dejure.org/1984,2330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilszustellung; Unbestimmtes Rechtsmittel; Revision; Beginn der Revisionsbegründungsfrist; Berufung

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 517
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10

    Rechtsmittelwechsel: Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist zum

    Im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch (nur) zu dem Zweck gewährt werden, von der Revision zur Berufung überzugehen; in diesem Falle ist zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag das Berufungsgericht zuständig (im Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 1979, 956 und 1985, 517).

    Der Senat folgt insoweit dem OLG Zweibrücken (MDR 1979, 956 und 1985, 517), wonach der Rechtsmittelführer nicht daran gehindert ist, die Begründung der Revision durch die Erklärung zu ersetzen, er wolle zur Berufung übergehen.

  • OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17

    Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (Senat NStZ 1994, 199; OLG Hamm NStZ 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; BayObLG wistra 2001, 279 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 5St RR 26/01

    Auslegung eines eingelegten unbestimmten Rechtsmittels

    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (BayObLGSt 1970, 158/159; OLG Köln NSU 1994, 199/200; OLG Hamm NSU 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; 1985, 518; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; KK/Kuckein § 335 Rn. 6 und Kleinknecht/Meyer-Goßner § 335 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 07.04.1995 - 1 Ss 153/95

    Notwendige Anheftung des Originals der verkündeten Urteilsformel an das Protokoll

    Dagegen ist die vor der wirksamen Urteilszustellung und damit vor Beginn des Laufs der Revisonsbegründungsfrist getroffene Wahl des Rechtsmittels noch nicht verbindlich, da der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über den Urteilsinhalt unterrichtet worden ist (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1985, 517 ).
  • OLG Jena, 21.02.2007 - 1 Ss 23/07
    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (BayObLGSt wistra 2001, 279; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 335 Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO, 49 Aufl., § 335 Rdnr. 8, jeweils m.w.N.).
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